Jeetzel - Oberschule Lüchow von A – Z
A
Adresse und Ansprechpartner
Aktuelles
In regelmäßiger Folge erscheinen künftig „Aktuelle Informationen“ für das laufende Schuljahr, in denen wir Sie über wichtige Dinge informieren. Sie erhalten sie über Iserv. Die Zugangsdaten Ihres Kindes sollten Sie kennen.
Stand: Schuljahr 2022/23
Abschlussprüfung
In den 10. und 9. Klassen (HS) finden schriftliche und mündliche Abschlussprüfungen statt. Die Förderschüler nehmen an der Förderschulprüfung teil.
Absentismus (unentschuldigtes Fehlen)
In Absprache mit dem RLSB, dem Jugendamt, dem Amtsgericht, dem Landkreis und den weiterführenden Schulen des Landkreises wurde für den Umgang mit „Schulschwänzern“ folgende Verfahrensweise beschlossen:
- nach 5 unentschuldigten Fehltagen erfolgt namentliche Meldung an den Landkreis (Fachdienst Schulen)
- stundenweises Fehlen wird aufaddiert (3 Blöcke = 1 Tag)
- die Schule prüft, ob die Erziehungsberechtigten die Verantwortung für die Fehlzeiten tragen
- die Schulverwaltung sendet einen Anhörungsbogen an die Erziehungsberechtigten
- erfolgt keine Rückmeldung, wird ein Bußgeld verhängt
- erfolgt auch jetzt keine Reaktion, wird der Vorgang dem Amtsgericht übergeben
Alarmplan
Zu Beginn des Schuljahres geben die Klassenlehrkräfte den Feueralarmplan bekannt. Sie besprechen das Verhalten im Brandfall und die Fluchtwege. Die Fluchtwege werden abgegangen bis zu den jeweiligen Sammelpunkten.
Arztbesuche
Bitte vereinbaren Sie Arztbesuche Ihrer Tochter/Ihres Sohnes außerhalb der Unterrichtszeit. Sollten Arztbesuche ausnahmsweise während der Unterrichtszeit erforderlich sein, bitten wir für um vorherige Rücksprache mit der Klassenlehrkraft oder Mitteilung über den Schulplaner.
B
Beratung
Als Beratungslehrerin steht Ihnen Frau Neye zur Verfügung
Termine erfolgen nach persönlicher oder telefonischer Absprache oder per Mail.
Betriebspraktikum
Die Jeetzel-Oberschule Lüchow veranstaltet im Rahmen der Berufsorientierung in den 8., 9. und 10. Klassen je ein Betriebspraktikum für alle Schülerinnen und Schüler. Diese Praktika werden im Unterricht vor- und nachbereitet. Die Schülerinnen und Schüler können sich ihre Praktikumsbetriebe selbst wählen. Diese sollten im Landkreis liegen und Ausbildungsbetriebe sein. Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Fachbereichsleitung einer Änderung dieser Bedingung zustimmen.
Beurlaubung
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind außerhalb der Ferien aus besonderen Gründen beurlaubt wird, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag. Für bis zu drei Tage kann darüber die Klassenlehrkraft entscheiden; bei mehr als drei Tagen und bei Ferienverlängerungen muss der Antrag schriftlich an die Schulleitung gestellt werden. Eine Ferienverlängerung ohne besonderen Grund wird nicht genehmigt.
Berufsorientierung
Um den Übergang von Schule in den Beruf zu erleichtern, gibt es verschiedene Maßnahmen der Berufsorientierung:
Zukunftstag, Praktika, Betriebserkundigungen, Praxistage, Profilunterricht Jg 9/10
Busfahrkarten
Wenn Sie außerhalb Lüchows und weiter als 3 km von der Schule entfernt wohnen, erhält Ihr Kind eine Schülerbusfahrkarte. Sie muss online beantragt werden (https://mobil-im-wendland.de/antraege) Bei Verlust kann gegen Gebühr von 25 € im Sekretariat eine Ersatzfahrkarte ausgestellt werden.
C
Computer und Internet
Computer und Internet gehören zum heutigen Schulalltag dazu.
Allerdings möchten wir nochmals deutlich machen, dass wir nur eigene Arbeit honorieren können. Wenn man sich Lexikonartikel oder vorgefertigte Referate nur ausdrucken lässt, um sie dann unbearbeitet abzuheften, ist dies keine eigene Leistung. Texte, die in Mappen oder Referaten verwendet werden, müssen eigene Texte sein. Natürlich kann man sich dafür Informationen aus dem Computer holen, die dann aber bearbeitet werden müssen. Zitate müssen als solche kenntlich gemacht werden, Quellen müssen angegeben werden. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Kind über diese Problematik.
D
Demonstrationen während der Schulzeit
Die Entscheidung über Anträge von Schülerinnen und Schülern auf kurzfristige Beurlaubung (die vor dem Fernbleiben vom Unterricht gestellt sein müssen) liegt im Ermessen der Schulleitung.
Nach Auffassung der Landesschulbehörde besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Beurlaubung von der Schulpflicht zur Teilnahme an Demonstrationen.
Sofern Schülerinnen und Schüler ohne Beurlaubung vom Unterricht fernbleiben, ist dieses als unentschuldigt zu werten. Die Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch darauf, Gelegenheit zur nachträglichen Anfertigung planmäßig angesetzter Klassenarbeiten zu erhalten bzw. sonstige Ersatzleistungen erbringen zu dürfen.
Die Teilnahme an Demonstrationen ist keine Schulveranstaltung. Schülerinnen und Schüler sind während der Teilnahme an Demonstrationen deshalb nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Personenschäden versichert.
Diebstahl
Gemäß § 3 der Verrechnungsgrundsätze des Kommunalen Schadenausgleichs Hannover ist das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstigen Zahlungsmitteln, Urkunden aller Art, Fahrausweisen, Schlüsseln, Handys, Geldbörsen und Brieftaschen nicht abgedeckt.
E
Elternsprechtag
Jeweils im November/Dezember und im Februar/März findet an einem Nachmittag ein Elternsprechtag statt. Sie erhalten dazu gesonderte Einladungen.
Epochaler Unterricht
Es gibt Fächer, die laut Erlass nur mit einer Wochenstunde im Schuljahr erteilt werden. Da dies nicht zur 90 MInuten- Taktung passt, erteilt man diese Fächer für ein halbes Jahr, dann aber mit einem Block in der Woche. Die Noten der Fächer, die nur im 1. Halbjahr erteilt werden, erscheinen dann am Ende des 1. Halbjahres auf dem Zeugnis und wieder am Ende des Schuljahres. Das heißt also, dass die – in einem epochal unterrichteten Fach – erteilte Zensur des 1. Halbjahres nicht mehr im 2. Halbjahr verändert werden kann!
F
Fahrrad
Wenn Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommt, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass dieses verkehrssicher ist. Im Winter muss vor allem die Beleuchtung funktionieren und auch eingeschaltet werden! Am Fahrradständer müssen die Fahrräder abgeschlossen werden.
Leider werden immer wieder Fahrräder beschädigt oder auch gestohlen.
In solchen Fällen wendet sich Ihr Kind umgehend an das Sekretariat; bei Diebstahl erstatten Sie bitte unbedingt auch Anzeige bei der Polizei.
Fehlzeiten
Fehlen Schüler unentschuldigt, werden schriftliche Arbeiten oder Tests, die in dieser Zeit geschrieben werden, mit „ungenügend“ benotet. Das Gleiche gilt für mündliche Leistungen. Entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten werden im Zeugnis vermerkt.
Förderverein
Die Jeetzel-Oberschule hat einen Förderverein mit 10 € Jahresbetrag.
Wir freuen uns über jedes neue Mitglied.
Ansprechpartnerin: Frau Bindemann
Frühstück
Sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind ausreichend frühstückt und im Laufe des Vormittags ausreichend trinkt – dies führt durchaus zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit.
Fundsachen
Im Laufe eines Schuljahres sammeln sich Mengen von Fundsachen an. Wenn Ihr Kind ein Kleidungsstück, eine Brille o.ä. vermisst, wenden Sie sich bitte an den Hausmeister oder an die Schulsekretärin Frau Hennings.
Für die Sporthallen ist Herr Wiegmann (Hausmeister Gymnasium) zuständig.
G
Ganztagsschule
Die Jeetzel-Oberschule ist eine teilgebundene Ganztagsschule, d.h. am Dienstag und Mittwoch findet Pflichtunterricht bis 15:15 Uhr statt. Am Montag und Donnerstag gibt es freiwillige Angebote, Anmeldungen dazu zu Schuljahresbeginn und zu Beginn des 2. Halbjahres.
Gesamtkonferenz (GK)
Die GK besteht aus allen Lehrkräften, einem Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und jeweils 10 Eltern- und Schülervertreterinnen und -vertretern.
Gewählt werden die Erziehungsberechtigten vom Schulelternrat, die Schülervertreterinnen und -vertreter vom Schülerrat.
H
Handy
Handys und andere elektronische Geräte müssen während der Schulzeit ausgeschaltet sein und unsichtbar verstaut werden. Die Lehrkräfte sind berechtigt, solche Geräte an sich zu nehmen. Handys unterliegen keinem Versicherungs-schutz.
Hauptschulzweig
Ende Klasse 6 findet die Zuweisung zum Haupt- oder Realschulzweig statt.
Hausaufgaben
Die regelmäßige Erledigung von Hausaufgaben ist Voraussetzung für eine kontinuierliche Mitarbeit im Unterricht. Bei nicht angefertigten Hausaufgaben werden Sie in der Regel schriftlich darüber informiert; besprechen Sie dann bitte die Bedeutung der Hausaufgaben mit Ihrem Kind. (s. auch → „Schulplaner“).
Ein Auszug aus dem Erlass: „Richtwerte für den maximalen Zeitaufwand am Nachmittag sind im Sekundarbereich I (Klasse 5 bis 10): ein bis zwei Stunden“. An Schultagen mit Nachmittagsunterricht sind für den folgenden Tag keine Hausaufgaben zu stellen.
Hitzefrei
Für einzelne oder alle Klassen kann hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen.
Hierüber entscheidet die Schulleitung nach Anhörung des Schulpersonalrats und der Schülervertretung.
I
Infektionskrankheiten
Wenn Infektionskrankheiten bei Ihrem Kind festgestellt werden, informieren Sie bitte umgehend die Schule. Dazu zählen unter anderem Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken usw., aber auch der Befall von Kopfläusen. Das Kind darf erst wieder in die Schule, wenn es vom Arzt gesundgeschrieben wird.
Inklusion
In der Jeetzel-Oberschule werden Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf in jedem Jahrgang inklusiv bzw. integrativ beschult. Förderschullehrkräfte und die Regelschullehrkräfte unterrichten diese Schüler gemeinsam. Dabei wird durch Lehrkräfte beider Schulformen mit differenzierten Angeboten darauf geachtet, alle zu ihren Klassenzielen und Abschlüssen zu führen. Im Schulleben wird das gemeinsame Miteinander als soziale Aufgabe aller gesehen.
Internetadressen
Internetadressen, die Ihnen helfen können, sich über schul- und bildungspolitische Fragen zu informieren, sind:
www.mk.niedersachsen.de (Kultusministerium)
www.bildungsportal.niedersachsen.de
I-serv
Die Jeetzel-Oberschule verfügt über das Intranet „I-serv“. Alle Schülerinnen und Schüler haben Zugangsdaten, um sich hier anzumelden und eine E-mail-Adresse, um zu kommunizieren. Der Vertretungsplan sollte täglich hier gesichtet werden. Im Kalender sind die Termine der schriftlichen Arbeit zu finden. Laden Sie die Iserv-App runter.
K
Klassenelternrat
Die Klassenelternschaft wählt Elternvertreterinnen und -vertreter, von denen die Vorsitzende oder der Vorsitzende und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter Mitglieder des Schulelternrates sind. Außerdem wählt sie drei weitere Elternvertreterinnen und -vertreter, die an den Klassen- und Zeugniskonferenzen teilnehmen. Da die Wahl für zwei Schuljahre erfolgt, findet sie meist zu Beginn des 5., 7. und 9. Schuljahres statt.
Klassenfahrten
Mehrtägige Klassenfahrten finden meist in den Jahrgängen 6,8 und in den Abschlussklassen statt.
Konfirmation, Kommunion oder entsprechende Feiern
Auf Antrag sind Schülerinnen und Schüler am Tag nach der Feier vom Unterricht zu befreien.
Kopfnoten "Arbeitsverhalten" und "Sozialverhalten"
Die Gesamtkonferenz hat sich für standardisierte Formulierungen bei den Kopfnoten für das Arbeits- und Sozialverhalten entschieden. Es wird unterschieden zwischen:
- ... verdient besondere Anerkennung
- ... entspricht den Erwartungen in vollem Umfang
- ... entspricht den Erwartungen
- ... entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen
- ... entspricht nicht den Erwartungen
Für weitere Erläuterungen zum Verhalten Ihres Kindes nehmen Sie Kontakt mit der Klassenlehrkraft auf.
Darüber hinaus werden auch die Fehltage im Zeugnis dokumentiert. Unentschuldigte Fehltage werden eingetragen, wenn Entschuldigungen nicht fristgerecht abgegeben wurden oder der Grund ein Fehlen nicht rechtfertigt wie z.B. bei schuldhaften Versäumnissen von Unterricht.
Kostenbeitrag für Kopien/Schulplaner
Der Kostenbeitrag für Kopien beträgt 10 €, für den Schulplaner 2,50€ im Schuljahr. Das Geld wird Anfang des Schuljahres beim Klassenlehrer/ bei der Klassenlehrerin eingesammelt.
Krankmeldung
Bei Krankheiten bitten wir um sofortige telefonische Meldung (vor der 1. Stunde) oder per E-Mail. Spätestens am dritten Krankheitstag muss eine schriftliche Mitteilung über die Erkrankung bzw. ein ärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung in der Schule vorliegen. Nach Genesung muss zeitnah eine schriftliche Entschuldigung über den gesamten Zeitraum der Fehlzeit nachgereicht werden. Bei immer wieder auftretenden Fehlzeiten hat die Schulleitung das Recht, ärztliche Bescheinigungen über die Krankheit zu verlangen.
Wird Ihr Kind während des Vormittages krank, informiert Sie eine Lehrkraft oder das Sekretariat und vereinbart mit Ihnen, ob Sie Ihr Kind abholen können oder es alleine nach Hause gehen kann.
Kurse
Ende Klasse 5 werden die Schüler nach ihrem Leistungsstand in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch in G- und E-Kurse eingeteilt. G-Kurs: grundlegende Anforderungen (Hauptschule), E-Kurs: erhöhte Anforderungen (Realschule).
L
Lernentwicklungsgespräche
Im Herbst und Frühjahr führen die Klassenlehrkräfte mit den Erziehungsberechtigten ausführliche Gespräche über den Lernentwicklungsstand Ihres Kindes. Diese Gespräche sind verbindlich. Bitte halten Sie sich an die Terminabsprachen.
Lernkontrollen
Schriftliche Arbeiten (=Klassenarbeiten):
Klassenarbeiten sind eine Woche vor der Anfertigung anzukündigen. Während einer Woche dürfen von einer Klasse oder Lerngruppe höchstens drei, an einem Schultag darf nicht mehr als eine Klassenarbeit geschrieben werden.
Im Iserv- Kalender erscheinen die Termine.
Die Korrekturzeiten sollen zwei Wochen nicht überschreiten.
Tests, Vokabeltests, mündliche und andere fachspezifische Lernkontrollen sind jederzeit möglich, auch in schriftlicher Form.
Die Klassenarbeiten verbleiben nach Rückgabe bei den Schülern.
Lions Quest
In den Jahrgängen 5-8 findet wöchentlich das Sozialtraining „Lions Quest“ klassenintern statt. Hier geht es um die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Vorbeugung der Suchtgefährdung und Gewaltbereitschaft.
M
Material
In einigen Fächern wie z. B „Werken“, „Technik“, „Textiles Gestalten“ und „Hauswirtschaft“ benötigt Ihr Kind Material, welches es im Unterricht verarbeitet. Hierfür wird von den Fachlehrkräften ein Kostenbeitrag eingesammelt, über deren Höhe Sie über Ihr Kind von den Lehrkräften informiert werden.
Mensa
Von Montag bis Donnerstag bieten wir in der Mittagspause eine wechselnd warme Mittagsmahlzeit für 3€ (Leistungsberechtigte zahlen 0€) in der Cafeteria an. Anmeldeformulare gibt es im Sekretariat. Weitere Informationen unter: https://kartoffelhof-kunitz.inetmenue.de/sf/
Mobbing
Achten Sie auf Ihre Kinder und sprechen Sie darüber, was sie erleben, auch im digitalen Raum. Probleme, die in der Schule entstehen, müssen auch dort gelöst werden. Sprechen Sie die Klassenlehrkraft oder die Schulsozialarbeiter an.
N
Nachprüfung
Bei Nichtversetzung wegen „mangelhafter“ Leistungen in zwei Fächern, die nicht ausgeglichen werden können, ist unter bestimmten Bedingungen eine Nachprüfung zu Beginn des nächsten Schuljahres möglich, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit im nächsten Schuljahr zu erwarten ist.
Die Klassenkonferenz entscheidet und informiert Sie gegebenenfalls. Beratung durch die Klassenlehrkraft ist möglich.
Die Nachprüfung besteht in der Regel aus einer schriftlichen Arbeit im Umfang einer Klassenarbeit und einer mündlichen Prüfung von 15 Minuten Dauer. Bei Bestehen beider Teile findet eine nachträgliche Versetzung statt.
Nichtrauchererlass
Seit dem 01.08.2005 gilt der sogenannte „Nichtrauchererlass“, der in der Schule und bei schulischen Veranstaltungen ein generelles Rauchverbot (auch E-Zigaretten) und das Verbot des Genusses von alkoholischen Getränken für alle vorsieht.
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, um mit Ihrem Kind über die schädlichen Folgen zu sprechen.
Notenstufen
Leistungen werden in sechs Notenstufen bewertet:
1 = sehr gut 2 = gut 3 = befriedigend |
4 = ausreichend 5 = mangelhaft 6 = ungenügend |
P
Pausenordnung für die großen Pausen
Alle Schülerinnen und Schüler gehen auf den Schulhof und bleiben die ganze Pause draußen auf dem Schulgelände.
Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen unterstützen die Lehrkräfte bei der Aufsichtsführung.
Pausenordnung für die Mittagspause
Die Schule empfiehlt den Besuch der schuleigenen Mensa. Zur Mittagsverpflegung darf das Schulgrundstück während der Mittagspause verlassen werden. Die Verantwortung für das Verhalten der Schülerinnen und Schüler übernehmen die Erziehungsberechtigten.
Praxistage
In Kooperation mit der BBS Lüchow findet zur beruflichen Orientierung im Jahrgang 9 im ersten Halbjahr ein Praxistag (Donnerstag) statt.
Profile
Im Rahmen der Berufsorientierung findet in den Jahrgängen 9 und 10 wöchentlich ein zweistündiges Profilangebot in den Fächern „Technik“, „Wirtschaft“ und „Gesundheit und Soziales“ statt. Die Schüler wählen am Ende der 8. Klasse das Profil. Das Profil „Französisch“ findet 4-stündig statt und ist eine Fortsetzung des Französisch-Unterrichts ab der 6. Klasse.
R
Realschulzweig
Ende Klasse 6 findet die Zuweisung zum Haupt- oder Realschulzweig statt.
Bei E- Kursen: Deutsch, Mathematik, Englisch Durchschnitt höchstens 4,0, übrige Fächer 3,5
Bei G- Kursen: Deutsch, Mathematik und Englisch Durchschnitt höchstens 2,4, übrige Fächer 3,5.
Religionsunterricht
Nach §124 des Niedersächsischen Schulgesetzes ist der Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten. Nach der Vollendung des 14. Lebensjahres steht dieses Recht den Schülerinnen und Schülern zu.
Wer einer Religionsgemeinschaft angehört, ist grundsätzlich verpflichtet, am Religionsunterricht seiner Religionsgemein-schaft teilzunehmen. Die Verpflichtung zur Teilnahme entfällt bei schriftlicher Abmeldung (§ 124 Abs. 2 Satz 3 NSchG). Die Nichtteilnahme am Religionsunterricht ist der Schulleitung formlos schriftlich und rechtzeitig (Ende des Schuljahres) zu erklären. Die Erklärung gilt bis Widerruf. Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, ist stattdessen zur Teilnahme am Unterricht „Werte und Normen“ verpflichtet (§128 NSchG).
Am Evangelischen Religionsunterricht kann an unserer Schule auch teilnehmen, wer keiner Religionsgemeinschaft angehört.
RZI (Regionales Beratungs-und Unterstützungszentrum Inklusive Schule)
Im vorderen Teil des Altbaus unserer Schule befindet sich das RZI des Landkreises Lüchow-Dannenbergs. Es ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule. Die Leitung hat Frau Martina Meyer.
S
Schulassistent
Herr Nieschulze ist für die Betreuung der Medien und aller technischen Geräte zuständig.
Schulelternrat (SER)
Alle gewählten Elternvertreter (die Vorsitzenden und die Stellvertreterinnen oder Stellvertreter) der einzelnen Klassen bilden den Schulelternrat (SER)
Der SER entsendet Vertreterinnen und Vertreter in die Gesamtkonferenz (10 Erziehungsberechtigte) und in die Fachkonferenzen (je 3 Erziehungsberechtigte).
Schülerrat (SR)
Der Schülerrat besteht aus allen gewählten Klassensprecherinnen oder Klassensprechern und ihren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern. Er wählt aus seinen Mitgliedern eine Schülersprecherin oder einen Schülersprecher. Auch der SR entsendet Vertreterinnen und Vertreter in die Gesamtkonferenz (10 Schülerinnen und Schüler) und in die Fachkonferenzen (je 3 Schülerinnen und Schüler).
Der Schülerrat wählt eine Lehrkraft, die ihn bei seinen Aufgaben berät.
Schulbücher
Schulbücher werden von Ihnen gekauft oder von der Schule gegen einen Kostenbeitrag ausgeliehen. Zusätzlich müssen einige Arbeitshefte, ein Duden, Lektüren, Fremdsprachen-wörterbücher, der Berufswahlpass und der Atlas angeschafft werden. Genaueres entnehmen Sie bitte der aktuellen Schulbuchliste, die einige Wochen vor den Sommerferien ausgeteilt wird. Dort befindet sich auch der Antrag für die Ausleihe. Familien mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern wird auf Antrag eine Ermäßigung von 20% gewährt; Familien mit geringem Einkommen kann auf Antrag der Kostenbeitrag erlassen werden.
Die geliehenen Schulbücher sind pfleglich zu behandeln und in Schutzumschläge einzuschlagen. Es dürfen keine Eintragungen oder Unterstreichungen vorgenommen werden. Bei Beschädigungen oder Verlust muss ein Buch ggf. ersetzt werden.
Schulplaner
Alle Schülerinnen und Schüler sind im Besitz eines Schulplaners. Sie tragen hier ihre Hausaufgaben ein. Der Schulplaner dient der gegenseitigen Information und dem Austausch zwischen Eltern und Lehrkräften.
Die Erziehungsberechtigten sollen die Eintragungen wöchentlich abzeichnen.
Schulvorstand
Im Schulvorstand wirken neben der Schulleiterin fünf Lehrkräfte, drei Erziehungsberechtigte und drei Schülervertreter zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten (s. NSchG).
Schwimmunterricht
Im Jahrgang 5 und 6 findet Schwimmunterricht statt. Über die Organisation des Schwimmunterrichts werden Sie gesondert informiert – die Fachkonferenz Sport hat hierzu Regelungen erarbeitet.
Die Teilnahme am Schwimmunterricht ist verpflichtend.
Sekretariat
Das Sekretariat wird von Frau Hennings betreut. Sie ist in den Kernzeiten von 7:00-13:00 Uhr erreichbar.
Soziale Medien
- Bitte sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, im Internet niemanden zu beleidigen, keine falschen Behauptungen gegen jemanden in die Welt zu setzen, die eigenen Freunde nicht gegen eine Person aufzuhetzen, niemanden zu erpressen und generell niemandem Schaden zuzufügen mit z.B. Bild- und Tonaufnahmen.
Sozialteam
Frau Neddens und Herr Schwarz sind unsere Schulsozialarbeiter, Frau Brämer und Frau Dankers unsere Pädagogischen Mitarbeiterinnen. Sie beraten Schüler, Eltern und Lehrkräfte bei Problemen. Unter 05841/962607 sind sie zu erreichen.
Sport
Für den Sportunterricht gelten folgende verbindliche Regeln:
- Uhren und Schmuck werden grundsätzlich vorher abgenommen.
- Piercings werden herausgenommen bzw. vorher abgeklebt.
- Lange Haare sind zusammenzubinden.
- Für den Sportunterricht ist angemessene Kleidung mitzubringen.
- Bei Krankheit/Verletzung, die nur den Sportunterricht betrifft, wird der Sportlehrkraft eine schriftliche Entschuldigung gegeben.
- Nach dem Sportunterricht wird eine gründliche Körperreinigung empfohlen.
- Verletzte Schüler/innen haben im Sportunterricht anwesend zu sein, es sei denn, die Sportlehrkraft befreit die Schüler/innen von der Anwesenheitspflicht.
Sprechzeiten von Lehrkräften
Stundenplanmäßig sind keine Sprechzeiten vorgesehen. Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin, wenn Sie außerhalb des Elternsprechtages eine Lehrkraft sprechen möchten.
Stufenmodell
Die Gesamtkonferenz hat ein sog. Stufenmodell mit 5 Stufen beschlossen, mit dem die Lehrkräfte auf ein Fehlverhalten der Schülerinnen und Schüler reagieren.
Zur Anwendung kommt das Stufenmodell bei Verstößen gegen die Schulordnung, extremen Reaktionen (Aggressionen, Schlägereien etc.), Diebstählen, extremem Störverhalten gegenüber der Lehrkraft oder bei insgesamt auffälligem Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten.
1. Stufe: Bei fortgesetzten Verhaltensauffälligkeiten führt die Klassenlehrkraft oder die Fachlehrkraft in Absprache mit der Klassenlehrkraft ein Gespräch mit Ihrem Kind.
2. Stufe: Gespräch zum vereinbarten Termin, wenn sich nichts oder nur Unwesentliches geändert hat. Am Gespräch nehmen teil: Ihr Kind, Klassenlehrkraft, gegebenenfalls Fachlehrkraft, Beratungslehrerin und Erziehungsberechtigte
3. Stufe: Gespräch zum vereinbarten Termin, wenn sich nichts oder nur Unwesentliches geändert hat. An diesem Gespräch nehmen auch die Erziehungsberechtigten, die Beratungslehrerin und die Schulleitung teil.
4. Stufe: Gespräch zum vereinbarten Termin, wenn sich wiederum nichts oder nur Unwesentliches geändert hat.
5. Stufe: Sollte sich das Verhalten innerhalb der vereinbarten Frist nicht ändern, kommt es zu Maßnahmen im Rahmen des Schulgesetzes, die bis zum Schulausschluss führen können.
Hinweise: Es können auch einzelne Stufen übersprungen werden. Für einige Schulordnungsverstöße (Rauchen, Schulhof verlassen) gibt es ein vereinfachtes Stufenmodell mit Gesprächen und Briefen an die Erziehungsberechtigten.
T
Taschenrechner
Taschenrechner dürfen ab Klasse 7 benutzt werden. Bitte schaffen Sie erst dann einen Taschenrechner an, wenn Ihnen die Anforderungen an den Rechner bekannt gegeben wurden.
Trainingsraum
Um Unterrichtsstörungen zu reduzieren und Konfliktsituationen zu entschärfen, wurde im Schuljahr 2014/15 der Trainingsraum eingeführt. Schülern werden Hilfen angeboten, das Verhalten kritisch zu reflektieren und Verhaltensalternativen zu entwickeln. Nach dem 2. Trainingsraumbesuch erhalten die Erziehungsberechtigten einen Informationsbrief, nach dem 3. Besuch erfolgen Gespräche mit den Erziehungsberechtigten, nach dem 5. Besuch findet eine Klassenkonferenz statt.
U
Unfälle
Nach Schulunfällen muss Ihr Kind unbedingt im Sekretariat vorsprechen und dort gemeinsam mit der Sekretärin einen Unfallbogen ausfüllen.
Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsbedingungen
Extreme Witterungsverhältnisse wie Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm können zur Folge haben, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.
Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen Tag oder mehrere Tage ausfallen muss, trifft der Landkreis Lüchow - Dannenberg.
Der Landkreis sorgt dafür, dass seine Entscheidung so früh wie möglich über den Hörfunk bekannt gegeben wird.
Eine Notbetreuung wird in der Schule gewährleistet.
Auch wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist, können Sie Ihr Kind für einen Tag zu Hause behalten oder es vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn Sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten.
V
Verlassen des Schulgrundstückes während der Unterrichtszeit
Beim Verlassen des Schulgrundstücks während der Unterrichtszeit, d.h. auch in der Mittagspause des Ganztags, ist der Versicherungsschutz der Schule nicht mehr gültig. D.h. bei einem Unfall auf dem Weg zu REWE oder anderen Geschäften muss Ihre private Versicherung haften.
Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem Kind.
Versetzungsregelung
Jeweils am Ende des 6. bis 9. Schuljahres findet eine Versetzung statt. Versetzt ist, wer mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern hat. Einzelne abweichende Leistungen („Fünfer" oder „Sechser") können ausgeglichen werden (siehe Ausgleichsregelung).
Am Ende des Jahrgangs 5 rücken die Schüler/innen in den Jahrgang 6 auf.
Für Schüler mit Unterstützungsbedarf (Lernen) gilt eine Sonderregelung: Eine Nichtversetzung ist nur am Ende der Klasse 8 möglich.
Vertrauenslehrkraft
Der Schülerrat wählt eine Vertrauenslehrerkraft, die ihn bei seinen Aufgaben berät und die ein weiterer
Ansprechpartner bei Problemen ist.
W
Waffenerlass
Ihrem Kind ist es untersagt, Gegenstände mitzubringen oder bei sich zu führen, die im weitesten Sinn als Waffen angesehen werden könnten.
Wahlpflichtkurse (WPKs)
In den Klassen 6–10 werden in der Oberschule zwei zweistündige WPKs oder die zweite Fremdsprache Französisch als vierstündiger WPK erteilt. Die Noten in diesen WPKs werden bei der Versetzung berücksichtigt.
Über das genaue Wahlverfahren und das Angebot werden wir Sie informieren.
Wechsel der Schulzweige
- Realschule -> Gymnasium:
Deutsch, Mathe, Englisch = 2,4
Französisch mind. 3, übrige Fächer 3,0
- Realschule -> Hauptschule:
Beim wiederholten Nichtversetzen
(2 Jahre nacheinander)
- Hauptschule -> Realschule:
Deutsch, Mathe, Englisch = 2,4
übrige Fächer = 3,0
Bei a) und c) beschließt die Zensurenkonferenz, es gibt eine Bemerkung, nach Beratung durch die Klassenlehrkraft entscheiden die Eltern.
Z
Zeugnisse
Das Halbjahreszeugnis gibt es am 27. Januar 2023, das Schuljahreszeugnis am letzten Schultag vor den Sommerferien (05. Juli 2023), Schulschluss um 10:20 Uhr. An diesen Tagen verkehren einige Schulbusse entsprechend früher. Bitte erkundigen Sie sich vorher.
Die Zeugnisse müssen von Ihnen unterschrieben und am ersten Schultag von Ihren Kindern vorgezeigt werden. Bitte heben Sie alle Zeugnisse gut auf!
Jeetzel-Oberschule Lüchow
Aktuelle Informationen
für das Schuljahr 2022/2023
- Nr. 1 -
Kurzinformationen
- Ende des letzten Schuljahres verabschiedeten wir Frau Meyer und Frau Sandhagen (Pensionierung).
- Neu begrüßen wir an unserer Schule Frau Baumgarten (Förderschullehrerin Jahrgang 6) und Herrn Schemionek.
- Wir verschicken Elternbriefe per Iserv! Schauen Sie bitte über die Zugangsdaten Ihres Kindes bei Iserv rein!
- Bitte schauen Sie auch regelmäßig auf unsere Homepage, Schul-Informationen finden Sie dort.
- Krankmeldungen sind auch per E-Mail möglich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Wichtig: Aufgrund einer Schwangerschaft besteht Meldepflicht bei Infektionskrankheiten.
- Die zunehmende Anzahl an Elterntaxis führt vor der Schule zu gefährlichen Verkehrssituationen. Bitte verabreden Sie sich mit Ihrem Kind auch weiträumig (Rewe-Parkplatz oder Salzwedeler Straße). Seien Sie vorsichtig und umsichtig!
Corona
- Vom 25.8.-30.8. freiwillig täglich testen.
- Danach stehen jedem Schüler zwei Tests pro Woche freiwillig zur Verfügung (Bitte im Schulplaner den Bedarf eintragen, Klassenlehrer verteilt die Tests)
- Eine Maskenpflicht besteht aktuell nicht.
- Melden Sie sich sofort in der Schule, wenn ein Positiv- Testergebnis vorliegt.
Mensa
- Wir bieten ab dem 05.9. eine wechselnde warme Mittagsmahlzeit an. 3€ für die Schüler (Leistungsberechtigt 0€) Anmeldeformulare gibt es im Sekretariat. Weitere Informationen unter: https://kartoffelhof-kunitz.inetmenue.de
Ferientermine (angegeben ist jeweils der erste und letzte freie Tag)
Herbstferien: Freitag, 17.10.2022 – Montag, 31.10.2022
Weihnachtsferien: Mittwoch, 23.12.2022 – Freitag, 06.01.2023
Halbjahresferien: Montag, 30.01.2023 – Dienstag, 31.01.2023
Osterferien: Montag, 27.03.2023 – Freitag, 11.04.2023
Christi Himmelfahrt: Donnerstag, 18.05.2023 – Freitag, 19.05.2023
Pfingsten: Montag, 29.05.2023 – Dienstag, 30.05.2023
Sommerferien: Donnerstag, 06.07.2023 – Mittwoch, 16.08.2023
Betriebspraktikum
Die Termine für die diesjährigen Betriebspraktika:
Jahrgang 10: |
4.10. -14.10.2022 |
10 A, 10 B und 10 C |
Jahrgang 9: |
1.-11.11.2022 |
9 A, 9 B, 9 C und 9D |
Jahrgang 8: |
13.03.-24.03.2023 |
8 A, 8 B, 8 C und 8D |
Elternabende
In allen Jahrgängen finden Anfang des Schuljahres Elternabende statt. Bitte beachten Sie die gesonderten Einladungen. Wir freuen uns über Ihr Kommen!
Elternsprechtage
Elternsprechtage finden am Freitag, 2. Dezember 2022 und am Donnerstag, 9. März 2023, statt. Termine bitte vorher mit den Lehrkräften vereinbaren!
Epochaler Unterricht
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5a / 5b Werken / Textiles Gestalten |
5a / 5b Erdkunde |
6a Biologie, Kunst 6b Biologie Kunst 6c Physik, Kunst |
6a Physik, Geschichte 6b Physik, Geschichte 6c Biologie, Geschichte |
6a / 6b / 6c Werken / Textiles Gestalten im Wechsel |
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7a Physik, Chemie, Politik 7b Physik, Biologie, Politik |
7a Biologie, Geschichte, Erdkunde 7b Chemie, Geschichte, Erdkunde |
7a / 7b Technik / Hauswirtschaft im Wechsel |
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8a Biologie, Chemie, Politik 8b Biologie, Chemie, Politik 8c Biologie, Physik, Politik, Technik 8d Biologie, Physik, Politik, Hauswirtschaft |
8a Geschichte, Erdkunde, Physik 8b Geschichte, Erdkunde, Physik 8c Geschichte, Erdkunde, Chemie, Hauswirtschaft 8d Geschichte, Erdkunde, Chemie, Technik |
8a / 8b Technik / Hauswirtschaft im Wechsel |
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9b / 9c / 9d Politik 9a / 9b / 9c / 9d Praxistag BBS |
9b / 9c / 9d Geschichte, Erdkunde, Biologie, Wirtschaft |
10a / 10b / 10c Politik |
10a / 10b / 10c Erdkunde, Geschichte |
In diesem Schuljahr wird das Fach Musik in den Klassen 6 bis 10 nicht erteilt. Das Fach Chemie wird im Jahrgang 5 nicht erteilt. Der Unterricht erfolgt im nächsten Schuljahr im Jahrgang 6.
Projekttage
Projekttage werden für alle Jahrgänge vom 01. bis zum 03. Februar 2023 (Mittwoch bis Freitag nach den Halbjahresferien) durchgeführt.
Zukunftstag für Jungen und Mädchen für die 5. bis 7. Klassen
Der Zukunftstag für Jungen und Mädchen findet am Donnerstag, 27. April 2023 statt. Die Teilnahme für Schülerinnen und Schüler der 7. Klassen ist verbindlich.
Abschlussprüfungen für die 9. und 10. Klassen
Die Prüfungen liegen an folgenden Tagen:
- Schriftliche Prüfungen:
10.05.2023 Englisch
12.05.2023 Mathematik
15.05.2023 Deutsch
b) Mündliche Abschlussprüfung: 08./09.06.2023
c) Mündliche Prüfung in Englisch für alle Schüler/innen Jg.10:
In der Woche vom 13.03.-24.03.2023
d) Bekanntgabe der Vornoten und Prüfungsleistungen in den schriftlichen Prüfungsfächern:
Montag, 2.6.2023
Ausgabe der Abschlusszeugnisse und Entlassung der Schulabgänger
Freitag, 23.6.2023
Zeugnisse
Das Halbjahreszeugnis wird am Freitag, 27.01.2023, verteilt. Das Zeugnis für das ganze Schuljahr erhalten Ihre Kinder am Mittwoch, 05.07.2023. Unterrichtsschluss ist 10:20 Uhr.
Die Zeugnisse müssen von Ihnen unterschrieben und am ersten Schultag von Ihren Kindern vorgezeigt werden. Bitte heben Sie alle Zeugnisse gut auf!
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Wir hoffen auf ein erfolgreiches Schuljahr, das von angenehmer Zusammenarbeit zwischen Ihnen, Ihren Kindern und der Schule geprägt wird!
Mit freundlichen Grüßen
Hilke Sonderhoff
Schulleiterin
25. August 2022
RÜCKANTWORT
An die
Oberschule Lüchow
Schulweg 1
29439 Lüchow
Ich/Wir habe/n die „Elterninformationen – Oberschule von A-Z“ und die „Aktuellen Informationen zum Schuljahr 2022/2023- Nr. 1“ erhalten und zur Kenntnis genommen:
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Name der Schülerin/des Schülers Klasse
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Unterschrift d. Erziehungsberechtigten